Einer der ganz großen Fernsehklassiker der Familienunterhaltung „Unsere kleine Farm“. Die Serie handelt von den Ingalls, die sich Ende des 19. Jahrhunderts in der Nähe der Kleinstadt Walnut Grove auf einer kleinen Farm niederlassen. Die Eltern Caroline und Charles gehören ebenso zur Serienfamilie wie die drei Töchter Mary, Laura und Carrie.
Die Fernsehserie „Unsere kleine Farm“ erzählt in vielen Folgen von der damaligen harten Arbeit und den vielen Entbehrungen, welche man sich im Bezug auf das heutige Leben nicht mehr so recht vorstellen kann. Aber auch das gegenseitige Verständnis und die Liebe, die füreinander aufgebracht wird, spielt eine große Rolle in der Fernsehserie. Die häufig sehr streitsüchtige Mrs. Oleson, die mit ihrem Mann und einer Tochter in der Stadt Walnut Grove den einzigen Kaufladen führt, bildet den perfekten Gegenpol zu der Familie Ingalls.
Als Vorlage zu den zahlreichen Staffeln der Serie „Unsere kleine Farm“ wurde der Roman „Little House on the Prairie“ von der Autorin Laura Ingalls Wilder genommen. Dieser autobiografische Roman erschien erstmals im Jahre 1935 und der Produzent Michael Landon, der auch die Hauptrolle des Vaters Charles Ingalls spielt, produzierte die Serie nach dieser Vorlage.
Neben dem täglich, oftmals durch Entbehrungen gezeichnete Leben griff der Produzent jedoch auch Themen auf wie beispielsweise Intoleranz und Rassismus. Die dargestellten, oftmals sehr simplen Lösungen der Konflikte, waren auch häufig einmal der Grund von Kritik.
„Unsere kleine Farm“ ist, einmal historisch betrachtet, eine sehr menschliche Serie, die dem Zuschauer noch Werte vermitteln möchte. Ein Kleinod der Serienunterhaltung die vielen Menschen einen nostalgischen Trip in ihre eigene Vergangenheit ermöglicht.
Die Serienhauptdarsteller:
Vater Charles Ingalls – Michael Landon
Mutter Caroline Ingalls – Karen Grassle
Tochter Laura Ingalls – Melissa Gilbert
Tochter Mary Ingalls – Melissa Sue Anderson
Die Rolle der kleinen Tochter Carrie Ingalls musste mit den Zwillingen Lindsay und Sidney Greenbush aus gesetzlichen Gründen doppelt besetzt werden.
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